Badesaison 2024

Am 17. Mai starten wir in die Badesaison 2024.

Du bist auf der Suche nach einer abwechslungsreichen Tätigkeit, die keineswegs trocken ist?

Dann bist du bei uns genau richtig!

Wir suchen eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (w/m/d) in unserem Freibad Elstergarten

HAUS- UND BADEORDNUNG


1. Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Elstergarten. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers.
Mit dem Betreten des Elstergartens und dem Lösen einer Eintrittskarte erkennt der Besucher und Benutzer die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung als verbindlich an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.
Bei Veranstaltungen, Wettkämpfen, Vereinstraining und Schulschwimmen sind die Übungsleiter und Lehrer für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich. Sie haben darauf zu achten, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden und sie gegebenenfalls durchzusetzen. Den Lehrern und Erziehern obliegt grundsätzlich die Aufsichtspflicht über ihre Kinder und Schüler.


2. Benutzungsrecht
1) Das Bad steht vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 gegen Lösung der Eintrittskarte jedermann zur Verfügung.
2) von der Benutzung des Freibades ausgeschlossen sind
a) Personen, die an übertragbaren Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes (eine ärztliche Bescheinigung kann gefordert werden) oder offenen Wunden, Hautausschlägen oder ansteckenden Krankheiten leiden
b) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
c) mit Ungeziefer behaftete Personen
d) Personen, die Tiere mit sich führen
e) strengstens untersagt ist das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
3) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- oder auskleiden können, insbesondere Kindern unter 7 Jahren, ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet; Gleiches gilt für Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die hilflos sind oder beim Besuch eines Bades einer Aufsicht bedürfen
STADTWERKE OELSNITZ/VOGTL. GMBH
ELSTERGARTEN
4) Personen, die wiederholt und trotz Ermahnung gegen die Sicherheit, Ordnung, Sittlichkeit und Ruhe im Freibad und gegen sonstige Regelungen dieser Ordnung verstoßen haben, können durch das Aufsichtspersonal zeitweise oder dauernd von der Benutzung des Bades ausgeschlossen werden.
5) Die Benutzungsberechtigung schließt nicht die Befugnis ein, ohne besondere Genehmigung des Betreibers innerhalb des Badegeländes Druckschriften zu verteilen oder zu vertreiben, Waren feil zu bieten oder gewerbliche Leistungen anzubieten und auszuführen.
Kinder unter 12 Jahren haben den Elstergarten bis 18.00 Uhr zu verlassen, wenn sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Fahrräder sind im Fahrradgarten abzustellen und anzuschließen. Der Betreiber haftet nicht bei Diebstahl.

3. Betriebszeiten
Der Elstergarten ist täglich geöffnet. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen. Bei besonderen Anlässen kann diese Öffnungszeit verändert werden. Der Betreiber behält sich vor, den Betrieb des Freibades aus zwingenden Gründen, insbesondere bei kalter Witterung, Reparaturen oder Reinigung der Becken, vorübergehend einzustellen oder die festgelegte Betriebszeit zu ändern. Nach Ablauf der öffentlich bekannt gemachten Badezeiten endet die Benutzung des Freibades, seiner Anlagen und Einrichtungen.
Der Badegast hat das Schwimmbad bis zur festgesetzten Badezeit zu verlassen. Der Zutritt zum Schwimmbad vor Öffnung und nach Kassenschluss ist Unbefugten nicht gestattet und gilt als Hausfriedensbruch.

4. Eintrittskarten
Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Eintrittspreises eine Eintrittskarte (Kassenbeleg). Es werden Einzel- und Mehrbenutzerkarten ausgegeben.
Die Eintrittskarte ist dem Personal auf Verlangen vorzulegen. Die 10er Karten und die Jahreskarten sind nur jeweils in dem Jahr gültig, in dem sie gekauft wurden. Einzel- und Saisonkarten sind nicht übertragbar.
Wird eine Einzel- bzw. Saisonkarte Dritten zur widerrechtlichen Nutzung überlassen, so wird diese Karte ohne Rückerstattung eingezogen. Der Betreiber behält sich vor, derartige Personen vom Badebesuch auszuschließen. Kontrollen durch beauftragte Mitarbeiter des Betreibers können jederzeit durchgeführt werden.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet. 30 Minuten vor Betriebsschluss werden Eintrittskarten nicht mehr ausgegeben.

5. Verhalten im Elstergarten
Die Besucher und Badegäste sollen sich so verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Sicherheit, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
Die Benutzung der Sprunganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person die Sprungplattform betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.
Nicht gestattet ist:

• das Besteigen und Übersteigen der Umzäunung und der Dächer,

• das Rauchen in sämtlichen Räumen, an oder in den Schwimmbecken

• das Wegwerfen von Gegenständen (Papier, Müll, Speisereste usw.)

• das Benutzen von Glasgegenständen auf der Badeplatte an und in den Badebecken

• Springen von der Längsseite und das Hineinstoßen oder Werfen von anderen Personen in die Becken

• Badebekleidung im Becken auszuwaschen

• ohne übliche Badebekleidung (Freizeithosen mit Taschen oder abgeschnittenen Hosen) die Schwimmbecken zu benutzen. Kleinkinder müssen Windelhosen tragen.

• das Verzehren von Speisen am oder im Badebecken.

• das Benutzen der Schwimm- und Sprungbecken für Nichtschwimmer. Schwimmhilfen und Schwimmärmel sind in diesen beiden Becken nicht gestattet.

• Luftmatratzen und Schlauchboote in den Schwimm- und Badebecken zu benutzen

• Verwendung von Seife außerhalb der Duschen

• das Benutzen von Inlineskates, Skateboards, Fahrrädern, Tretrollern und ähnlichen im gesamten Bad

Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden! Findet ein Besucher die Einrichtung verunreinigt vor, so muss er dies sofort dem Personal mitteilen, um eventuelle Forderungen auf Schadenersatz abzuwehren.

6. Schadensersatz, Abgabe von Fundsachen
Es gelten alle Bestimmungen der Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB. Schäden, die Besucher erleiden, müssen unverzüglich dem Personal gemeldet werden. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Badeordnung, gegen die Anweisung des Personals oder durch unsachgemäße Benutzung der Einrichtung entstanden sind.
Generell wird in der gesamten Einrichtung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Wertsachen, Geld oder sonstigen Vermögensgegenständen keine Haftung übernommen, die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
Werden Gegenstände innerhalb des Bades gefunden, so sind diese an der Kasse abzugeben.

7. Aufsicht
Der Anordnung des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal ist angewiesen, sich allen Besuchern gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. der Betreiber entgegen.
Bei wiederholter Missachtung der Anweisungen des Personales oder bei groben Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Diese Badeordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.